Central Casting

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Central Casting, Zürich


  1. Allgemeines
    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln verbindlich die Rechtsbeziehungen zwischen Central Casting (im Folgenden: die "Agentur"), allen Personen, die sich von Central Casting vermitteln lassen (z.B. als StatistInnen, (Foto-)Modelle, SchauspielerInnen, DarstellerInnen, ArtistInnen, Hostessen etc. – im Folgenden: das "Talent") und jeweiligen Auftraggeber (im Folgenden auch: der "Kunde") von Central Casting, soweit im Einzelfall, etwa im Rahmen einer Buchungsbestätigung, nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
    2. Diese AGB sind integraler Bestandteil eines jeden Auftrages. Die Talente sowie die Auftraggeber erklären, von den vor- und nachstehenden Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Kenntnis genommen zu haben, sie zu akzeptieren und auch bei mündlichen Aufträgen vollumfänglich anzuerkennen. Mit dem Akzeptieren der Buchungsbestätigung durch den Kunden erklärt er sich auch mit den Bestimmungen der vorliegenden AGB einverstanden. Sie gelten ab dem Zeitpunkt der ersten Buchung auch für jede weitere Zusammenarbeit der Parteien.
    3. Die Agentur gilt als Vermittler im Sinne des Schweizerischen Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG). Abweichungen von diesen AGBs müssen vorgängig mit der Agentur abgesprochen werden und bedürfen der Schriftlichkeit. Änderungen der AGBs direkt mit dem von der Agentur vermittelten Talent sind unzulässig.
    4. Mit der kostenlosen Anmeldung als Talent in unserer Onlinekartei akzeptieren Talente die AGB. Vertragspartner ist Central Casting, vertreten durch den Casting Agenten Christian Casper. Die AGB betreffen die Agentur, sowie die Webseite der Agentur www.centralcasting.ch und alle dazugehörigen Domains, Subdomains und Aliase.
  2. Grundlagen
    1. Central Casting vermittelt Talente für Einsätze in Film-, Fernseh-, Foto-, Werbe- und Videoclip-Produktionen und erhebt zu diesem Zweck eine Reihe von persönlichen Benutzerdaten. Diese Daten werden für die elektronische Suche nach geeigneten Talenten verwendet und in einem vor unbefugtem Zugriff geschützten Bereich auf einem externen Server gespeichert.
    2. Als Kunde gilt derjenige, der der Agentur einen Castingauftrag erteilt oder bei ihr Talente bucht, soweit nicht auf der Buchungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag der Talente ab.
    3. Der Kunde schuldet der Agentur ein Vermittlungshonorar. Dieses wird, soweit nicht anders vereinbart, nach Aufwand verrechnet zzgl. MwSt. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber dem Talent mit dem Honoraranspruch der Agentur zu verrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
    4. Der Kunde schuldet das Vermittlungshonorar auch für Folgebuchungen, solange das Talent sich von der Agentur vertreten lässt. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen und erneute Buchungen einmal vermittelter Talente ausschliesslich über Central Casting zu tätigen. Erfolgt eine Anfrage direkt, behält sich die Agentur das Recht vor, dem Kunden das Vermittlungshonorar an Auftragshonoraren und Buyouts in Rechnung zu stellen.
    5. Der Kontakt zwischen Kunden und Talenten findet nur über Central Casting statt. Abweichungen von dieser Regelung bedürfen des vorgängigen Einverständnis der Agentur.
    6. Alle personenbezogenen Angaben der Talente von Central Casting, welche im Rahmen eines Auftrages an den Auftraggeber und seine Mitarbeiter weitergegeben werden, sind ausnahmslos projektbezogen und für die einmalige Verwendung bestimmt. Folgebuchungen unterliegen dem Agenturanteil an Auftragshonoraren und, falls anwendbar, Buyouts. Als Folgebuchung gilt auch eine Buchung für ein laufendes Projekt für zusätzliche Aufnahmen aller Art. Erfolgt eine Anfrage direkt, behält sich Central Casting das Recht vor, dem Auftraggeber den Agenturanteil an Auftragshonoraren und Buyouts in Rechnung zu stellen.
    7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Privatsphäre der Talente zu schützen und ihre Daten unter Einhaltung der schweizerischen Datenschutzgesetze zu verwalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kontaktinformationen der Talente keinen unbeteiligten Dritten zukommen zu lassen oder verfügbar zu machen oder zweckentfremdet zu verwenden. Der Auftraggeber ist für das Verhalten seiner Angestellten und Mitarbeiter verantwortlich.
    8. Central Casting rekrutiert Talente aus seiner eigenen Datenbank oder über zusätzliche Fremdagenturen und andere, geeignete Kanäle.
      1. Wer sich mit einer Eintragung als Talent in Central Castings Datenbank registriert, beauftragt die Agentur, sich ab diesem Zeitpunkt von Central Casting für Aufträge im audiovisuellen Bereich (Film- und Fotoproduktionen) sowie auch für sinn- und artverwandte Aufträge vertreten und vermitteln zu lassen. Ein Talent lässt sich solange von der Agentur vertreten, bis es der Agentur ausdrücklich schriftlich mitteilt, dass es seine Daten aus der Kartei und Datenbank von Central Casting löschen lässt. Die Eintragung in die Datenbank der Agentur ist für Talente kostenlos.
      2. Es ist für Central Casting wichtig, dass Talente bei der Anmeldung möglichst alle sie betreffenden Felder ausfüllen. Dennoch überlassen wir es jedem Einzelnen zu entscheiden, welche Angaben er macht. Nur die allerwichtigsten Angaben werden zwingend für eine Anmeldung verlangt. Je mehr Angaben jedoch bei der Anmeldung gemacht werden, umso grösser sind die Einsatzmöglichkeiten.
      3. Talente verpflichten sich, während Ihrer Zeit als bei der Agentur registrierte Talente Aufträge mit Kunden von Central Casting nur über Central Casting abzuschliessen und direkte Buchungen mit dem Kunden zu unterlassen. Direkte Kontaktaufnahmen von Kunden sind unverzüglich der Agentur zu melden.
      4. Talente können jederzeit ohne Kündigungsfrist oder Angabe von Gründen vom Vermittlungsverhältnis mit der Agentur zurücktreten und ihr Profil in der Datenbank der Agentur löschen lassen. Die Agentur kann umgekehrt jederzeit ohne Kündigungsfrist oder Angabe von Gründen vom Vermittlungsverhältnis mit dem Talent zurücktreten und das Profil des Talents in der Datenbank löschen und die Vermittlungstätigkeit für das Talent einstellen.
  3. Onlinedatenbank
    1. Central Casting bietet registrierten Talenten eine unentgeltliche Plattform (Onlinekartei) für die Vermittlung an Filmproduktionen, Fotoproduktionen o.ä. an. Der Eintrag in die Kartei ist kostenlos, es entstehen keinerlei Mitgliedsgebühren oder ähnliches. Central Casting behält sich jedoch vor, diesen kostenlosen Service jederzeit in einen entgeltlichen Service umzuwandeln.

    2. Jegliche Nutzung ausserhalb der vorgesehenen Möglichkeiten der Webseite bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Agentur.

    3. Die Agentur stellt die vom Talent bereitgestellten Informationen einer Kundengruppe (Filmproduktionen o.ä.) zur Verfügung, solange die Informationen nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstossen. Die Agentur ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte ohne Vorankündigung von der Webseite zu entfernen.

    4. Die Agentur behält sich vor, die Onlinekartei jederzeit inhaltlich, vom Aufbau und vom Umfang zu ändern, zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen. Das Talent und der Kunde erkennen an, dass eine zu 100 % Verfügbarkeit technisch generell nicht zu gewährleisten ist, die Agentur behält sich vor, aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen die Dienstleistungen kurzzeitig auszusetzen oder zu beschränken.

    5. Die Agentur hat das jederzeitige Recht, Talente zu sperren oder die Nutzung an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen. Eine Sperrung von Talenten oder Beschränkungen kommen insbesondere in Betracht, wenn ein Talent gegen geltendes Recht oder diese AGB verstösst, wenn die Agentur ein berechtigtes Interesse an der Sperrung hat, insbesondere dann, wenn das Talent in seinen Daten falsche Angaben gemacht hat oder aufrecht erhält, Rechte Dritter verletzt, Leistungen der Agentur missbraucht oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Berechtigte Interessen des Talents werden im Zusammenhang mit einer Sperrung berücksichtigt.

    6. Das Talent hat sich über die von der Agentur betriebene Webseite zu registrieren. Mit der Anmeldung kommt zwischen dem Talent und der Agentur ein Nutzungsvertrag auf Basis dieser AGB zustande, so lange die Agentur die Registrierung nicht sofort ablehnt. Das Talent gewährleistet, dass alle angegebenen Daten wahr und vollständig sind, dass die hochgeladenen Fotos und Videos das Talent selbst darstellen und keine Rechte Dritter o.ä. verletzen. Das Talent ist verpflichtet, Änderungen der Daten unverzüglich zu berichtigen und Fotos bzw. Videos zu aktualisieren, sollte sich das äussere Erscheinungsbild merklich verändern. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. Die Agentur behält sich weiterhin vor, die Zulassung jederzeit fristlos zu widerrufen, insbesondere wegen falscher Angaben bei der Anmeldung und Missbrauch der Onlinekartei. Die Agentur distanziert sich von den Inhalten der Talentprofile.
    7. Bei der Anmeldung wählt das Talent ein Passwort. Es ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten. Die Agentur wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben und wird das Talent zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.

    8. Die Authentifizierung des Talents ist schwierig. Die Agentur garantiert nicht dafür, dass jedes Talent auch wirklich die- oder derjenige ist, die/der die betreffende Person vorgibt zu sein.
    9. Mit der Anmeldung in unsere Kartei/Onlinekartei willigt das Talent ein, in unregelmässigen Abständen Castingaufrufe, Talentgesuche oder ähnliches per Email oder SMS von der Agentur zugesandt zu bekommen. Diese Nachrichten erhält das Talent an den im Profil hinterlegten Kontakt. Der Inhalt der Nachricht muss nicht auf die Person des Talents abgestimmt sein, sondern kann allgemeiner Natur sein.
    10. Bei einer Aufnahme des Talents in die Kartei besteht keinerlei Verpflichtung zu einer erfolgreichen Vermittlung des Talents seitens der Agentur.

  4. Pflichten des Talents
    1. Die Talente sind verpflichtet:
      1. ausschliesslich der Wahrheit entsprechende Angaben in ihren Profilen zu machen;

      2. keine rechtswidrigen oder die Rechte Dritter verletzende Inhalte zu veröffentlichen;

      3. die Verwendung von Mechanismen, Software oder sonstigen Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Agentur-Webseite, sowie das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren (dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen) oder Verbreiten von generierten Inhalten ist dem Talent strikt untersagt. Das Talent hat eine unzumutbare oder übermässige Belastung der Agentur-Infrastruktur zu vermeiden.
    2. Das Talent ist im vollen Umfang für die Informationen verantwortlich, die es auf der Webseite der Agentur bzw. im Profil veröffentlicht. Das Talent nimmt zur Kenntnis, dass die im eigenen Online-Profil eingetragenen Informationen im Rahmen der Vermittlungstätigkeit anderen Personen zur Verfügung stehen.
    3. Jegliche Veränderungen der im Profil aufgeführten persönlichen Daten eines Talents sind der Agentur umgehend mitzuteilen. Das gilt insbesondere für Wohnsitzwechsel, Änderung der Telefonnummern oder Emailadresse, sowie optische Veränderungen.
    4. Talente, die ihr Äusseres stark verändern, z.B. durch einen neuen Haarschnitt oder starke Gewichtsveränderung, können nicht mehr mit dem aktuellen Fotomaterial vermittelt werden. Das Talent ist verpflichtet, äusserlich sichtbare körperliche Veränderungen (Haarlänge, Haarfarbe, Gewicht etc.) unverzüglich der Agentur mitzuteilen und ihr gegebenenfalls neue Bilder zur Verfügung zu stellen.
Erteilte Zusagen für vermittelte Aufträge, die aufgrund falscher oder veralteter Angaben zustande gekommen sind, können von der Agentur jederzeit ersatz- und entschädigungslos widerrufen werden. Falls dem Kunden oder der Agentur durch bewusste oder gezielte Vorspiegelung falscher Tatsachen durch das Talent zusätzlicher Aufwand entsteht, behält sich die Agentur die Einforderung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Talent vor.
    5. Unprofessionelles Verhalten von Talenten im Zusammenhang mit einem Einsatz wird mit einer Verwarnung geahndet und führt im Wiederholungsfall oder bei krassem Fehlverhalten zu einem Ausschluss aus der Datenbank und unter Umständen zu Schadenersatzansprüchen des Kunden oder der Agentur gegenüber dem Talent. Dazu gehören u.a. wiederholte oder massive Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen oder das wiederholte Missachten von grundlegenden Verhaltensregeln auf dem Filmset (siehe Bereich "Filmset A-Z").
  5. Rechte der Agentur
    1. Die Agentur darf die vom Talent zur Verfügung gestellten, sowie die im Rahmen von Vermittlungen entstandenen Aufnahmen nach vorgängiger Absprache mit dem Talent unentgeltlich zum Zwecke der Eigenwerbung des Talents und der Agentur verwenden. 

    2. Die Agentur darf das Talent an Partneragenturen im In- und Ausland weitervermitteln. Die Agentur agiert dabei als Mutteragentur des Talents.
 Damit werden die Einsatzmöglichkeiten für angemeldete Talente von Central Casting erweitert.
  6. Produzentenzugang zur Datenbank
    1. Allgemeines
      1. Central Casting stellt interessierten Kunden einen kostenpflichtigen Direktzugang zu den Talentprofilen in der Datenbank der Agentur zur Verfügung. Central Casting allein entscheidet, ob, wann und zu welchen Konditionen dem Kunden dieser Zugang gewährt wird. Es besteht kein Recht auf ein Produzentenkonto. Central Casting kann jederzeit den Zugang zu seiner Datenbank widerrufen. Kunden erhalten Zugriff auf eine reduzierte Fassung der Talentprofile, in der jegliche Kontaktdaten der Talente gelöscht wurden.
      2. Die Talentkartei der Agentur darf nur von denjenigen genutzt werden, die ein Casting zur Besetzung einer Rolle in Film, Foto- und TV- sowie Printmedien o. ä. oder direkte Besetzungen von Talent in Film, Foto, Fernsehen, sowie Printmedien o. ä. durchführen. Der Kunde willigt ein, sich über die Richtlinien zur Nutzung von Internet-Netzwerken zu informieren und diese einzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, alle gültigen Internet-Standards und Regularien zu beachten.
      3. Über die Agentur erhält der Kunde Zugriff auf Informationen, Bilder und sonstige Inhalte. Dabei handelt es sich entweder um eigene Inhalte der Agentur, die für den Kunden bereit gestellt werden oder um fremde Inhalte von Dritten (Talenten, Informationsanbieter), zu denen die Agentur den Zugang vermittelt.
      4. Die Agentur ist nicht in der Lage, eine inhaltliche Kontrolle über die Daten, die in ihrer Datenbank bzw. Kartei/Onlinekartei den Kunden zur Verfügung gestellt werden, auszuüben und übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrheit der enthaltenen Inhalte.
      5. Die Agentur vermittelt den Zugang über das Internet zu ihrer Kartei/Onlinekartei. Die Agentur ist bemüht, dem Kunden jederzeit Zugang zu ihrer Kartei/Onlinekartei zu verschaffen. Eine Gewähr dafür, dass der Kunde sich jederzeit ins Netz einwählen und die Kartei/Onlinekartei nutzen kann, wird nicht übernommen.
      6. Die Agentur verpflichtet sich im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Bereitstellung des Dienstes. Die Agentur behält sich in einem zumutbaren Umfang zeitweilige Beschränkungen des Service sowie Wartungsarbeiten und Weiterentwicklungen vor, soweit diese für einen ordnungsgemässen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, die durch die Agentur zugänglich gemachten Daten in Wort und Bild nur zum Zwecke von Castings oder Besetzungen zu nutzen. Eine Nutzung der vorstehend genannten Daten darüber hinaus, insbesondere die Veröffentlichung von Informationen der Talente und/oder ihrer Fotos ist nicht zulässig.
      7. Kunden, die gegen Sicherheitsbestimmungen verstossen, können straf- und zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Die Agentur ist verpflichtet, bei Verdacht strafrechtlicher Verstösse oder bei Verdacht von Verstössen gegen andere Sicherheitsbestimmungen bei Anordnung durch Behörden Nachforschungen zu unterstützen. Eine Überprüfung der Rechtmässigkeit dieser Anordnungen durch die Agentur erfolgt nicht.
    2. Pflichten des Kunden
      1. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten weiterzuleiten, sofern dadurch das Urheberrechtsgesetz, das Kunsturhebergesetz, das Namensrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte der in der Kartei/Onlinekartei gespeicherten Daten, Fotos & Videos verletzt werden.
      2. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, weder die Sicherheitsvorkehrungen eines fremden Hosts, Netzwerkes oder Accounts zu umgehen (cracking oder hacking) noch in den Service der Agentur einzugreifen (denial of service attacks).
      3. Ferner verpflichtet sich der Kunde, keine schädlichen Komponenten wie Viren, Würmer oder trojanische Pferde in die Datenbank einzuschleusen oder sonstige Massnahmen gegen den Internetdienst zu ergreifen, wie z.B. das Einschleusen oder linkmässige Verbinden der Agentur mit nicht genehmigter Werbung oder die Gefährdung der Leistung und /oder Verfügbarkeit des Internetdienstes. Untersagt sind des Weiteren jegliche Massnahmen, die Rechte Dritter verletzen.
      4. Ebenso ist es dem Kunde untersagt, aus den Daten, die im Internetdienst der Agentur enthalten sind, eine neue Datenbank zu errichten, insbesondere zur gewerblichen Nutzung wie z.B. dem Verkauf von Adresslisten, Aufbau einer eigenen Talentagentur etc.
      5. Der Kunde verpflichtet sich ausserdem, weder auf eine gegen geltendes Recht verstossende Weise, noch auf eine Weise, die einen solchen Verstoss darstellen könnte, oder auf eine andere Anstoss erregende Weise den Service zu nutzen; keine Inhalte unbefugt auszuspionieren oder den Service unbefugt zu manipulieren; keine Urheber- und Leistungsschutzrechte der Agentur oder der im Internetdienst namentlich genannten Talente zu verletzen, insbesondere keine Manipulationen an der Zugangssoftware vorzunehmen, sowie keine Präsentationen oder Kundeoberflächen oder Informationsanbieter zu kopieren oder nachzuahmen.
      6. Die Agentur behält sich vor, ohne vorherige Ankündigung die Nutzung des Internetdienstes zu sperren, sofern der Kunde gegen diese Vereinbarung verstösst.
      7. Die Agentur behält sich das Recht zur Änderung, Löschung oder Sperrung von Daten vor, die unter Verletzung der in diesen Bedingungen enthaltenen Pflichten über den Service zur Verfügung gestellt oder verbreitet werden (z.B. Zugangsdaten). Dies gilt auch, wenn ein hinreichender Verdacht für eine Verletzung vorliegt.
      8. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Agentur und/oder Dritten durch sein vertragswidriges Verhalten, die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Leistungen und Dienste der Agentur oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt. Bei jeglichen Forderungen/Klagen von Dritten aufgrund widerrechtlicher Nutzung des Internetdienstes ist die Agentur von allen Ansprüchen freizustellen. Der Kunde ist für die Verteidigung gegen und die Übernahme sämtlicher Kosten und Schadensersatzzahlungen aufgrund solcher Ansprüche von Dritten haftbar. Der Kunde unterrichtet die Agentur über jede bereits gegen ihn bestehende oder unmittelbar bevorstehende Klage/Forderung, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Angebotes der Agentur gegen ihn erhoben wird.
  7. Buchungen
    1. Einzelheiten einer Buchung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, sofern sie auf der Buchungsbestätigung aufgeführt sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Buchungsbestätigung und diesen AGB gehen die spezifischen Regelungen der Buchungsbestätigung vor.
    2. Anfragen
      Erste Jobanfragen an Talente sind unverbindliche Vorabklärungen ihrer Verfügbarkeit.
    3. Festbuchungen
      1. Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten. Wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung von Auftraggeberseite keine umgehende Änderung an Central Casting gemeldet, gilt eine Buchung als bestätigt und die vereinbarten Konditionen als akzeptiert.
      2. Sobald der Kunde ein Talent für einen Auftrag bestätigt, wird das Talent entsprechend informiert. Sagt das Talent für den Auftrag zu, bestätigt es seine Teilnahme zu den bis zu diesem Zeitpunkt kommunizierten Bedingungen. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Buchung sowohl für das Talent als auch für den Auftraggeber als definitiv und verbindlich, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
      3. Das Talent verpflichtet sich, den Auftrag nach bestem Willen und Können auszuführen. Das Talent hat pünktlich, gepflegt und erholt zu allfälligen Anproben und zum Dreh-/Fototermin zu erscheinen. Angenommene Aufträge sind, solange zumutbar, zu erfüllen. Allenfalls vereinbarte Requisiten oder Kleidung sind in für den Einsatz brauchbarem Zustand mitzubringen. Zuspätkommen, ungepflegtes Erscheinungsbild, schlechter Zustand vereinbarter, mitzubringender Kleidung oder Requisiten, Nichterscheinen etc. werden nicht akzeptiert und haben gegebenenfalls Schadenersatzansprüche des Kunden zur Folge. Die Agentur kann nicht belangt werden.
      4. Die Agentur hat dem Talent die genauen Angaben zu einem Castingtermin, -ort und –thema mitzuteilen. 

      5. Die Agentur ist immer erster Ansprechpartner des Talents. Bei etwaigen Fragen oder Unstimmigkeiten ist die Agentur umgehend zu informieren. Nach Beendigung des Castings werden alle Unterlagen an den Kunden/Auftraggeber weitergeleitet. 

      6. Beim Ausfüllen der Castingunterlagen und / oder der Unterlagen für einen geplanten Dreh / Shoot sind immer die Kontaktdaten der Agentur und nicht die privaten Daten des Talents oder einer anderen Agentur einzutragen.

      7. Das Talent verpflichtet sich, alle notwendigen Versicherungen, sofern sie seine Tätigkeit als Talent betreffen, selbst abzuschliessen und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Sofern keine anders lautende Bestimmung besteht, arbeitet das Talent selbständig und versteuert seine Honorare selbst. Die Agentur ist nicht verantwortlich für steuerliche Angelegenheiten des Talents.

      8. Je nach Projekt und vorgängiger Vereinbarung mit dem Kunden kann die Agentur die Kontaktdaten des Talents direkt an den Kunden weiterleiten, um die weitere Koordination des Einsatzes zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es ist Sache der Agentur, zu entscheiden, ob diese Kontaktinformationen an den Kunden weitergegeben werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die direkten Kontaktdaten des Talents.
    4. Wetterbuchungen
      1. Wetterbedingte Buchungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen.
      2. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens vierundzwanzig Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen.
  8. Annullierung
    1. Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 24h vorher.
    2. Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren. Erfolgt die Annullierung durch das Talent, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
    3. Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Talenthonorar zu bezahlen.
    4. Erteilte Zusagen an Talente für vermittelte Aufträge, die aufgrund falscher oder veralteter Angaben des Talents zustande gekommen sind, können von der Agentur gegenüber dem Talent jederzeit ersatz- und entschädigungslos widerrufen werden. Falls dem Kunden oder der Agentur durch bewusste oder gezielte Vorspiegelung falscher Tatsachen durch das Talent zusätzlicher Aufwand / Kosten entstehen, behält sich die Agentur die Einforderung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Talent vor. Die Agentur kann nicht belangt werden.
  9. Arbeitszeit
    1. Bei einer Tagesbuchung für Filmaufnahmen beträgt die Arbeitszeit 10 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 5 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause. Die Arbeitsdauer einer Tagesbuchung für Fotoaufnahmen beträgt 8 Stunden bzw. 4 Stunden für eine Halbtagesbuchung. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten gesonderte Bestimmungen, die projektbezogen und vor Beginn eines Einsatzes zwischen Auftraggeber, Central Casting und Talent vereinbart werden.
    2. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Talents am vereinbarten Arbeitsort des Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-Up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
    3. Überstunden von Hauptdarstellern oder Hauptmodels werden, falls nicht anders vereinbart, gesondert berechnet. Das Honorar einer Überstunde wird im Vorfeld einer Buchung festgelegt. Ohne vorherige Vereinbarung werden keine Überstunden ausbezahlt. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu einer Stunde wird aus Kulanz nicht berechnet. Für Statisteneinsätze werden normalerweise keine Überstunden ausbezahlt.
  10. Honorar / Vertrag / Versicherung
    1. Talent
      Die vom Auftraggeber zu leistende Gesamtvergütung umfasst das Tageshonorar des Talents zzgl. des Agenturhonorars und je nach Vereinbarung in der Buchungsbestätigung das Entgelt für Nutzungsrechte. Dazu kommt die MwSt. Das jeweilig für eine Buchung geschuldete Honorar ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
    2. Halbtags- und Stundenbuchungen
      Das Talenthonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Talenten mindestens 65% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Talenten und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
    3. Sonderhonorar
      Aufträge für Miederwaren, Unterwäsche und Akt bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
    4. Zahlungen
      Der Auftraggeber als Vertreter seines eigenen Kunden garantiert dem Talent sowie Central Casting die Bezahlung der vereinbarten Talent- und Agenturhonorare.
    5. Verträge
      Central Casting schliesst für den Kunden keine Verträge mit den Talenten ab. Die Vertragsausstellung, Abrechnung und Bezahlung aller gebuchten Talente erfolgt direkt durch den Kunden, sofern im Vorfeld nicht schriftlich anders vereinbart.
    6. Versicherung
      Sämtliche Versicherungen sind Sache des Kunden bzw. des Talents. Dies gilt auch in Bezug auf die Sozialversicherung. Central Casting ist für Unfälle in keiner Weise haftbar und tritt lediglich als Vermittler zwischen Kunde und Talent auf.
  11. Reisekosten
    1. Reisekosten werden je nach Projekt zu unterschiedlichen Bedingungen oder gar nicht vom Kunden übernommen. Diese Bedingungen müssen im Vorfeld schriftlich zwischen Talent, Central Casting und dem Kunden vereinbart werden. Ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung vor Antritt des Auftrags besteht kein Anspruch des Talents auf Rückerstattung von Reise- oder sonstigen Spesen.
  12. Zahlungskonditionen
    1. Das Talenthonorar einschliesslich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen ist gemäss vorgängiger Vereinbarung mit dem Talent zu bezahlen, üblicherweise per Überweisung auf Post- oder Bankkonto oder bar am Ende des Einsatzes. Alle Zahlungen haben in Schweizer Franken (CHF) zu erfolgen.
  13. Reklamationen, Haftung
    1. Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Fotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Talent ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hair, Styling und Make-up ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei begründeten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Talent einschliesslich Reisekosten. Werden mit dem Talent dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
    2. Bei schuldhafter Verspätung des Talents (Verschlafen, verpasster Zug etc.) hat das Talent entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Talent seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars und/oder muss für einen etwaigen, entstandenen finanziellen Schaden aufkommen. Gründe für eine Verminderung des Talenthonorars sind vor Ort direkt mit dem Talent abzusprechen und umgehend der Agentur zu melden.
    3. Bei Absenzen oder Verspätung eines Talents durch höhere Gewalt sind weder Central Casting noch das Talent haftbar. Ist ein Talent wegen Krankheit oder Unfall verhindert, muss es unverzüglich Central Casting benachrichtigen. Der entsprechende Nachweis der Krankheit/des Unfalls muss dem Auftraggeber und Central Casting schriftlich erbracht werden (Arztzeugnis), ansonsten hat das Talent für den sich daraus ergebenden Schaden aufzukommen. Central Casting übernimmt keine Haftung bei Verspätung oder Nichterscheinen eines Talents.
    4. Der Auftraggeber trifft alle notwendigen Vorkehrungen, um Gesundheit, Integrität und Privatsphäre des Talents zu schützen. Er hält alle diesbezüglichen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ein. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Talent abzuschliessen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Talent berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
    5. Alle talentbezogenen Daten wurden von der Agentur mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann keine Gewähr oder Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Daten übernommen werden. Central Casting übernimmt keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch nicht bei Störungen, Fehlern, unerlaubten Manipulationen und dergleichen in den öffentlichen Netzen, insbesondere in der Verbindung zur Webseite von Central Casting.
    6. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Talents sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund, wird ausser in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausdrücklich wegbedungen.
    7. Honorare, welche dem Talent ausbezahlt wurden, können nicht nachträglich zurückgefordert werden, auch wenn es sich um Copyrightgebühren handelt und das erstellte Material nicht verwendet wird. Agentur- und Talenthonorare werden auf jeden Fall in vollem Umfang fällig, sobald mit dem Talent gearbeitet wurde. Das Agenturhonorar wird auch dann in vollem Umfang fällig, wenn mit dem Talent eine Minderung seines Honorars vereinbart wurde.
  14. Nutzungsrechte/Copyrights
    1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Talenthonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschliesslich dem genannten Kunden für ein Jahr innerhalb der Schweiz für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung oder spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
    2. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.
    3. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Honorars eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars ist unzulässig. Erfolgt keine vollständige Bezahlung der vereinbarten Talent- und Agenturhonorare sowie allfällig vereinbarter Spesen, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen.
  15. Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
    1. Central Casting behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die AGB sind auf der Webseite von Central Casting einsehbar.
  16. Datenschutz
    1. Die Agentur weist das Talent darauf hin, dass die Agentur die vom Talent gemachten Angaben in maschinenlesbarer Form sowie für Zwecke, die sich aus dem Vermittlungsverhältnis ergeben, maschinell verarbeitet. Die Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen des Vermittlungszweckes. Die Agentur betont ausdrücklich, dass sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften streng beachtet werden, insbesondere in Hinblick auf Datenweitergabe an Dritte.

    2. Mit Zustimmung zu diesen AGB erklärt das Talent gleichzeitig: Ich willige ein,

    3. dass die Agentur meine personenbezogenen Daten erhebt und für die Begründung, Durchführung und Abwicklung meines Nutzungsverhältnisses mit der Agentur verarbeitet und nutzt. Personenbezogene Daten sind Bestandsdaten, wie beispielsweise Name und Adresse sowie Nutzungsdaten wie beispielsweise Kundename, Kennwort und IP-Adresse.

    4. dass die Agentur meine Nutzungsdaten unter anderem mit Hilfe von Cookies erhebt, verarbeitet und nutzt, um mir beispielsweise eine Sedkarten-ID zuzuordnen.
    5. dass die Agentur meine personenbezogenen Daten für Agentur-Marketing-Massnahmen wie z.B. zur Versendung von Emails mit allgemeinen Informationen oder werbendem Charakter (Newsletter der Agentur) verarbeitet und nutzt. Meine Daten werden allerdings nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.

    6. dass die Agentur, soweit es im Einzelfall erforderlich ist, bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte, die Bestands- und Talentdaten erheben, verarbeiten und nutzen darf, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von in betrügerischer Absicht eingestellten Informationen und sonstiger rechtswidriger oder vertragswidriger Inanspruchnahme der Leistungen unserer Agentur erforderlich sind. Zu diesem Zweck darf die Agentur auch Talentdaten, unter anderem mit Hilfe von Cookies, erheben und in der Weise verarbeiten und nutzen, dass aus dem Gesamtbestand aller aktuellen Informationen, diejenigen ermittelt werden können, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass sie in Missbrauchsabsicht eingestellt wurden.

    7. dass die Agentur ausserdem, soweit dies erforderlich ist, meine personenbezogenen Daten zur Wahrung überwiegender Interessen an der Aufklärung eines Missbrauchs der Kartei/Onlinekartei und zur Rechtsverfolgung über das Ende des Nutzungsverhältnisses hinaus verarbeiten, nutzen und an Strafverfolgungsbehörden sowie in ihren Rechten verletzte Dritte übermitteln darf, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch der Kartei/Onlinekartei, insbesondere durch Einstellung rechtswidriger Angebote, vorliegen.

  17. Schlussbestimmungen
    1. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Talente während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen, Buchungsergänzungen oder Folgebuchungen anzuhalten.
    2. Die Gültigkeit dieser AGB wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
    3. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Talent, findet Schweizer Recht Anwendung.
    4. Zuständig für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB sind die Gerichte am Sitz der Agentur.

 
 
Januar 2015

 
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